Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Saarbrücken e.V. findest du hier .
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Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für den angegebenen Lehrgang. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Die Anmeldung zu dem entsprechenden Lehrgang/Seminar/Aktion in der Regel per Online Anmeldung.
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist an die Erfüllung der in der Lehrgangsbeschreibung genannten Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber müssen zusammen mit der Anmeldung in Kopie vorgelegt werden.
Für die Lehrgänge wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig.
Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt per Banküberweisung auf das Konto der DLRG Bezirk Saarbrücken e.V..
Nach vorheriger Absprache ist auch eine Barzahlung möglich.
Anmeldungen werden, sobald die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen vollständig vorliegen, im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit Anmeldeschluss erhält jeder Teilnehmer eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen. Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf Aufnahme in eine Warteliste. Wird ein Lehrgangsplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben.
Die DLRG Bezirk Saarbrücken behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen.
Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss eines Lehrganges eine Teilnahmebestätigung.
Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, dass Bilder, die während Veranstaltungen oder Lehrgängen gemacht werden in Lehrgangsheften, anderen Publikationen und auf der Homepage verwendet werden können. Die Teilnehmenden sind mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn sie nicht spätestens bei Lehrgangsbeginn/ Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen haben.
Andere Bestimmungen als die hier abgedruckten gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.
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